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KABEG Management

20 / December / 2013

KABEG-Aufsichtsrat fasst weitreichende Beschlüsse

Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michaela Moritz: Voranschlag und Stellenplan 2014 beschlossen. Ära Manegold wird auf strafrechtliche Relevanz geprüft.

Ein Budget-Voranschlag 2014 mit einem gegenüber 2013 gleichbleibenden Nettogebarungsabgang von 242 Millionen Euro und der Stellenplan mit 6424 Bediensteten – um 53 mehr als 2013 – wurde heute, Freitag, im KABEG-Aufsichtsrat beschlossen. „Damit ist die hochqualitative Gesundheitsversorgung aller in Kärnten lebender Menschen ebenso gesichert wie eine merkbare Entlastung der Bediensteten“, hebt KABEG-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michaela Moritz im Anschluss an die Sitzung hervor. An der Sitzung nahm auch der neue KABEG-Vorstand Dr. Arnold Gabriel teil. Er tritt seinen Dienst am 2. Jänner 2014 an. „Es freut mich, dass Dr. Gabriel auch heute schon an der Sitzung teilgenommen hat. Damit können wir die Entscheidungseffizienz zum Vorteil der Patientinnen und Patienten ebenso wie der Bediensteten steigern“, so Moritz.

Um die Weichen für die Zukunft erfolgreich zu stellen, sei es auch wichtig, die angehäuften Probleme und Lasten der Vergangenheit lückenlos aufzuräumen. Dementsprechend wurde aus dem Sonderprüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer zur Geschäftsgebarung die Konsequenz gezogen, die im Verantwortungszeitraum von Dipl.-Kff. Ines Manegold getätigten Vergaben von Aufträgen, Beschaffungsprozesse, Personalentscheidungen und insbesondere Entscheidungen sowie Abrechnungen im Vorstandsumfeld (Spesen, Reisekosten etc.) auf strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen. „Die Wirtschaftsprüfer sind zu dem Schluss gekommen, dass diesbezüglich getroffene Entscheidungen eine „sehr problematische Vorgehensweise“ aufweisen“, begründet Moritz.

Die im Bericht der Wirtschaftsprüfer festgehaltenen Verbesserungsempfehlungen werden laut Moritz „selbstverständlich aufgenommen und Schritt für Schritt umgesetzt“. Die Empfehlungen reichen von der Stärkung der Verantwortlichkeit von leitenden Mitarbeitern, die Sicherstellung von Controlling-Strukturen zur Schaffung bzw. Erhöhung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie die gezielte Bewusstseinsbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften wie beispielsweise dem Thema Compliance.