Ihre Facharztausbildung in den Kärntner Landeskliniken
Wir bieten in unseren Kliniken die Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin in sämtlichen Fächern. Sie können Ihre gesamte Ausbildung innerhalb der KABEG absolvieren.
Die Ausbildung zur/zum Fachärztin/Facharzt im Sonderfach beginnt mit der 9-monatigen Basisausbildung. Die Ausbildung im jeweiligen Sonderfach ist an allen Abteilungen innerhalb der KABEG möglich. Es erwartet Sie ein breites Betätigungsfeld in allen medizinischen Fachrichtungen.
Ihre Vorteile
- Qualitativ hochwertige Ausbildung
- Fahrplan über die gesamte Ausbildung mit minimierten Stehzeiten
- Gesamte Ausbildung innerhalb der KABEG
- Regelmäßige Fortbildungen
- Möglichkeiten zur Absolvierung der Ausbildung in Teilzeit
- Zeit für die Ausbildung durch Übernahme des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs durch die Pflege (§ 15 GuKG).
- Maximale Nachtdienstdauer von 25 Stunden und strikte Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (durchschnittlich 48 Stunden pro Woche)
- Sonderurlaub im Ausmaß von fünf Tagen für die Vorbereitung auf die Facharzt-Prüfung Bezahlung von Notarztkurs und Schmerzkurs ab dem 2. Ausbildungsjahr zur/zum Ärztin Arzt für Allgemeinmedizin, sowie in den Sonderfächern Anästhesiologie und Intensivmedizin und Innere Medizin
- Aufrechtes Dienstverhältnis während der Lehrpraxis
Ablauf der Facharztausbildung
Die Ausbildung zur/zum Fachärztin/Facharzt zur Allgemein- und Familienmedizin beginnt mit der 9-monatigen Basisausbildung. Anschließend folgt eine 33-monatige Sonderfach-Grundausbildung. Ab 1. Juni 2026 erfolgt im Rahmen einer Übergangsperiode eine schrittweise Erhöhung der Dauer der Sonderfach-Schwerpunktausbildung und somit der Ausbildungszeit. Abhängig vom Beginn der Basisausbildung umfasst die Sonderfach-Schwerpunktausbildung eine Dauer wie folgt:
- Beginn ab dem 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2027: 6 Monate
- Beginn ab dem 1. Juni 2027 bis 31. Mai 2028: 9 Monate
- Beginn ab dem 1. Juni 2028 bis 31. Mai 2029: 12 Monate
- Beginn ab dem 1. Juni 2029 bis 31. Mai 2030: 15 Monate
- Beginn ab dem 1. Juni 2030: 18 Monate
Die Ausbildung zur Allgemeinmedizin und Familienmedizin wird nach dieser Übergangsperiode ab dem 1. Juni 2030 schlussendlich insgesamt fünf Jahre dauern. Analog dazu wird die 12-monatige Lehrpraxis ebenfalls stufenweise adaptiert. Sie wird mit Ende der Übergangszeit 24 Monate dauern.
Achtung:
Die Regelungen zur Ausbildung zur/zum Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin treten erst zum 01. Juni 2026 in Kraft. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen und Änderungen sind vorbehalten.