Der Vorstand erfüllt die ihm durch Gesetz, Satzung und die Geschäftsordnung des Vorstandes obliegenden Aufgaben. Dazu zählen die Verwirklichung der gesetzlichen Unternehmensziele und Aufgaben anhand der vom Aufsichtsrat festgelegten allgemeinen strategischen Grundsätze, insbesondere die Erfüllung des Versorgungsauftrages.
Er leitet die Geschäfte der KABEG und verteilt die Arbeiten auf die ihm unterstehenden Landeskrankenanstalten, Abteilungen, Stabsstellen, selbständigen und unselbständigen Einrichtungen der ergänzenden Gesundheitsversorgung, Nebenbetriebe, und sonstigen Organisationseinheiten und die Mitarbeiter des Unternehmens.
Vorstand
Assistent des Vorstands
Leiterin des Vorstandsbüros
Bericht der KABEG über das Geschäftsjahr 2024