Sie können in allen unseren Häusern Ihr Pflichtpraktikum bzw. Berufspraktikum im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der MAB-Berufe und sonstige Gesundheitsberufe sowie Pflichtpraktika im Bereich der Medizinisch-Technischen Dienste (MTD) absolvieren. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass Sie das theoretisch Erlernte in der Praxis unter fachkundiger Anleitung anwenden können.
Pflichtpraktika/Berufspraktika im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege
Für Pflegeassistenzberufe (PA/PFA), den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP/BSc), Praktika im Rahmen der Ausbildung zu medizinischen Assistenzberufen (inkl. OTA) und sonstige Praktika im Pflegebereich (z. B. Notfallsanitäter, Schnupperpraktikum, Pflegepraktikum, Med.-Studium usw.)
Pflichtpraktika im Bereich der Medizinisch-Technischen Dienste (MTD)
Sie können Ihr Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums in folgenden Bereichen absolvieren: Pathologie, Diagnostische und interventionelle Radiologie, Diätologie, Ergotherapie, Hebammen, Klinische Sozialarbeit, Labordiagnostik und Mikrobiologie, Logopädie, Nuklearmedizin und Endokrinologie, Physikalische Medizin, Strahlentherapie/Radioonkologie